# 10 Unfall auf Dienstreise im Ausland – die Spurensuche
Shownotes
Eine Dienstreise mit einem schmerzhaften Ende: In Folge 10 von WORKlich?! verfolgen Host Fenja Fieweger und VBG-Experte Thomas Bonner, Leiter des Auslandsbereichs der VBG, vier Spuren – und sie analysieren den Fall von Finn.
Rückblick: Betriebsprüfer Finn startet zusammen mit Kolleginnen und Kollegen in seiner Freizeit zu einer Stadtrundfahrt. Bereits kurz nach dem Einsteigen passiert es: Auf dem offenen Deck des zweistöckigen Sightseeing-Busses trifft ihn ein Ast am Kopf. Er ist schwer verletzt.
Wenig später klagt Finn auf die Anerkennung als Arbeitsunfall
Das Gericht entschied: kein Arbeitsunfall. Doch warum?
Fenja Fieweger und Thomas Bonner diskutieren die wichtigsten Fragen, die das Gericht beschäftigten: Wer hat die Fahrt organisiert? Gab es dienstliche Gespräche während der Sightseeing-Tour? Welche Rolle spielte ein nicht genehmigter Heimflug? Und wäre der Mann auch ohne privates Interesse in den Bus eingestiegen?
Drei wichtige Learnings aus dem Fall:
- Eine Dienstreise ist kein Rundum-Schutz. Auch während einer Dienstreise gibt es private Zeiten.
- Gespräche über Arbeit machen Freizeit nicht zur Dienstpflicht. Es braucht einen konkreten dienstlichen Zusammenhang.
- Entscheidend ist das Gesamtbild aus Organisation, Anweisung, Freiwilligkeit und Zweck. Es zählt, ob der berufliche Charakter im Vordergrund steht.
Mehr Infos zum Thema Versicherungsschutz auf
Dienstreisen ins Ausland findet ihr hier:
- VBG.de: https://www.vbg.de/cms/mitgliedschaft-und-versicherung/versicherungsschutz/was-ist-versichert/versicherungsschutz-ausland
- Im Certo-Portal: https://www.certo-portal.de/artikel/sicher-unterwegs-10-tipps-fuer-geschaeftsreisen-ins-ausland
Oder auch auf unseren Social-Media-Kanälen:
Instagram: https://www.instagram.com/vbg_gesundimjob
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/verwaltungs-berufsgenossenschaft
Transkript anzeigen
00:00:00: Es ist Sonntagmorgen in einer spanischen Großstadt.
00:00:03: Ein offener Doppeldeckerbus wartet auf seine Fahrgäste, vor allem Touristen steigen ein.
00:00:08: Sie wollen die Stadt erkunden Sehenswürdigkeiten sehen und den Sonntags genießen Unter ihnen Finn.
00:00:15: Doch Finn ist nicht im Urlaub.
00:00:17: Er isst beruflich unterwegs Auf Dienstreise.
00:00:20: Seine Arbeit ist erledigt Also nutzt er die freie Zeit am Wochenende Um gemeinsam mit einem Kollegen Und einer Kollegin Die Stadt zu erkunden.
00:00:32: Doch dann passiert etwas, womit niemand gerechnet hat.
00:00:36: Als der Bus an einem Baum vorbeifährt, ragt plötzlich ein Ast in das Oberdeck des Buses hinein und trifft Finn am Kopf.
00:00:42: Aus der entspannten Stadtrundfahrt wird innerhalb weniger Sekunden ein Unfall.
00:00:48: Und damit sind wir an dem Punkt, der für uns besonders spannend ist.
00:00:51: Ist Finn hier noch beruflich unterwegs oder bereits privat?
00:01:00: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Worklich, dem Certo Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:01:06: Hier beleuchten wir Grenzfälle des Versicherungsschutzes, erzählen euch die dazugehörigen erstaunlichen Geschichten und schauen uns an was die Sozialgesetzbücher und die Rechtsprechung dazu sagen!
00:01:17: Ich bin Fenja Fieweger, euer Host – und ich freue mich darauf heute wieder zusammen mit euch einen spannenden Versicherungsfall unter die Lupe zu nehmen.
00:01:24: Bevor es losgeht, möchte ich auch diesmal darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem vorgestellten Fall um eine Einzelfallentscheidung handelt.
00:01:32: Jeder Versicherungsfall wird durch den Unfallversicherungsträger individuell geprüft – jeder Fall hat seine Besonderheiten!
00:01:38: Ich bin Fenja Fieweger und heute an meiner Seite ist...
00:01:41: Thomas Bonner.
00:01:42: Ich leite den Auslandsbereich der VBG.
00:01:45: Ich freue mich, heute dabei zu
00:01:47: sein.
00:01:51: Mein Team und ich können uns überwiegend um Versicherte, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.
00:01:57: Darunter viele sogenannte Grenzgänger.
00:02:00: Daneben betreuen wir die VBG-Auslands Notfall-Hotline.
00:02:03: Wir koordinieren also die Versorgung und gegebenenfalls Rückführungen von Versicherten, die während eines Auslandseinsatzes einen Arbeitsunfall
00:02:11: erleiden.".
00:02:12: Bevor wir mit dem Fall starten – der Beschäftigte in unserem Fall heute war für die Arbeit am Ausland unterwegs!
00:02:18: Wenn man zum Unfallversicherungsschutz im Ausland die Suchmaschine der Wahl befragt, landet man schnell beim Begriff Entsendung.
00:02:25: Kannst du uns erklären ob es einen Unterschied zur Dienstreise gibt und wenn ja, worin dieser besteht?
00:02:29: Gute
00:02:30: Frage!
00:02:30: Eine Dienst- oder Geschäftsreise bedeutet typischerweise dass jemand eine beruflich motivierte Fahrt unternimmt um vorübergehend außerhalb seiner festen Arbeitsstätte und seiner Wohnung zu arbeiten.
00:02:42: Das kann innerhalb Deutschlands oder auch im Auslands sein.
00:02:46: bei einer Entsendung geht es immer um eine Tätigkeit im Ausland, die unter Umständen über mehrere Monate oder sogar Jahre ausgeübt werden kann ohne den Versicherungsschutz in Deutschland zu verlieren.
00:02:57: Im vorliegenden Fall haben wir streng genommen, sogar mit einer Dienstreise im Rahmen einer Entsendung zu
00:03:02: tun.".
00:03:02: Heute verfolgen wie vier Spuren, um herauszufinden war der Unfall von Finn ein Arbeitsunfall?
00:03:08: Denn mit dieser Frage hat sich ein Landessozialgericht befasst.
00:03:15: Bevor wir die Vierspuren aufnehmen Lass uns doch zuerst mal schauen, was wissen wir über den Fall.
00:03:20: Der Kläger arbeitete als Betriebsrevisor bei einer Versehungsgesellschaft.
00:03:24: Ein Betriebesrevisor prüft vereinfach gesagt ob Abläufe in einem Unternehmen ordnungsgemäß funktionieren und ob Regeln eingehalten werden.
00:03:33: Für diese Arbeit war der Kläger mehrere Tage in einer ausländischen Stadt.
00:03:37: Dort sollte er eine Außenstelle seines Arbeitgebers prüfen.
00:03:44: Der Kläger nahm gemeinsam mit einer Arbeitskollegin und einem früheren Kollegen an einer Stadtrundfahrt in einen offenen Doppeldeckerbus teil.
00:03:52: Kurz nach dem Einsteigen traf ihn ein Ast, der in die Fahrbahn ragte.
00:03:56: Er wurde am Kopf verletzt.
00:03:58: Ärztlich festgestellt wurden unter anderem ein leichtes schädleren Trauma- und ein Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbelsäule.
00:04:06: Das klingt wirklich sehr schmerzhaft.
00:04:09: Finden wir ja aufgrund einer Dienstreise im Ausland und nahmen mit Arbeitskolleginnen an der Fahrteil, richtig?
00:04:15: Macht das den Unfall dann nicht automatisch zu einem Arbeitsunfall?
00:04:19: Das könnte man denken.
00:04:21: aber eine Dienstreis ist nicht automatische eine Art Rundumschutz für jede Handlung die am Aufenthaltsort passiert.
00:04:28: Und das ist unsere erste wichtige Spur Der Unterschied zwischen dem Anlass der Reise unter konkreten Handlungen.
00:04:38: Schauen wir uns die Akte genauer an.
00:04:40: Spur eins führt zur Organisation des Ausflugs an diesem Sonntag.
00:04:43: Wer hatte denn eigentlich die Idee für die Stadtrundfahrt?
00:04:46: Die Fahrt war von Kollegen angeregt worden.
00:04:48: Es gab keine Anweisung des Arbeitgebers, die Beteiligten hatten am Sonntags frei und es gab keine Arbeitsverpflichtungen für diesen Tag.
00:04:57: Sie hatten im Hotel gemeinsam gefrühstückt und wollten anschließend Zeit miteinander verbringen.
00:05:01: Die Stadtruhnfahrt gehörte zu diesem gemeinsamen Freizeitprogramm.
00:05:05: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Finn allerdings so argumentiert er habe die Einladung des Kollegen in leitender Position nicht einfach ablehnen können.
00:05:13: Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt dabei sein zu müssen.
00:05:16: Nachvollziehbarer Gedanke.
00:05:18: gerade auf einer Dienstreise können berufliche Beziehungen eine Rolle spielen oder man möchte sich vielleicht nicht unkollegial verhalten und einer Führungskraft vor den Kopf stoßen Aber aus rechtlicher Sicht reicht dieses Gefühl allein nicht aus, um aus einer privaten Aktivität eine versicherte Tätigkeit zu machen.
00:05:35: Mit anderen Worten – Eine Einladung von Kollegen oder Vorgesetzten kann sozialverbindlich wirken aber sie ist nicht automatisch eine dienstliche Anweisung?
00:05:45: Genau!
00:05:46: Das Gericht hat auf die objektiven Umstände geschaut also auf das was von außen erkennbar war ein Sonntagsausflug.
00:05:53: Die Aktivität war als Stadtrundfahrt angelegt.
00:05:56: Sie fand an einem arbeitsfreien Tag statt, der Anstoß kam nicht aus einem konkreten
00:06:01: Arbeitsauftrag.".
00:06:02: Diese Spur eins führt uns also eher in Richtung Freizeit aber vielleicht gab es ja einen dienstlichen Grund trotzdem in diesen Bus zu steigen?
00:06:15: Gehen wir mal der zweiten Spur nach und schauen ob sie uns dabei hilft zu klären ob es ein Arbeitsunfall war.
00:06:20: Finn war Betriebsrevisor und er ging davon aus dass die Gespräche mit den Kollegen für seine Prüfung wichtig sein könnten.
00:06:27: Das klingt erstmal plausibel, denn bei einem gemeinsamen Ausflug können doch auch dienstliche Gespräche stattfinden die so im Büro vielleicht nicht unbedingt möglich sind.
00:06:35: Ja in der Tat Menschen teilen ihre Gespräche nicht immer sauber in privat und dienzlich.
00:06:41: beim Frühstück kann es um die Familie gehen, um die Stadt oder auch um die Arbeit.
00:06:46: Wichtig dass bei einer privaten Unternehmung auch über berufliche Themen gesprochen wird macht diese Unternehnungen nicht automatisch zu einer versierten Tätigkeit.
00:06:55: Warum nicht?
00:06:56: Weil der Zweck der konkreten Handlung entscheidend ist, das Gericht hat geprüft.
00:07:00: Diente die Stadtrundfahrt wesentlich betrieblichen Interessen?
00:07:04: Finn hatte keine Anweisung während der Stadtruhnfahrt bestimmte Informationen einzuholen.
00:07:09: Es gab auch keinen konkreten Anlass eine bestimmte betriebliche Frage außerhalb der Geschäftsräume zu gesprochen.
00:07:14: Vielleicht hatte Finn gehofft bei Gelegenheit nützliche Informationen zu bekommen aber eine allgemeine Hoffnung ist etwas anderes als seine konkrete dienstliche Aufgabe.
00:07:23: Also verstehe ich richtig, vielleicht ergibt sich ein Gespräch ist nicht dasselbe wie.
00:07:27: Ich nehme nur an der Sightseeing-Tour teil um diese konkrete Arbeitsaufgabe zu erledigen.
00:07:31: Richtig!
00:07:32: Das Gericht hat auf die sogenannte Handlungstendenz geachtet.
00:07:36: also war der Kläger in den Bus gestiegen um eine dienstliche Aufgabe zu erlädigen oder war er in den busgestiegen um gemeinsam mit Kollegen einen freien Sonntag zu verbringen und eine Stadt anzusehen?
00:07:47: Und die Antwort des Gerichts war Der Freizeit Zweck stand im Vordergrund.
00:07:52: Damit ist dies bereits das zweite Argument, dass gegen einen Arbeitsunfall spricht.
00:07:57: Thomas, warum ist es Finn eigentlich so ein Anliegen, dass sein Unfall als Arbeitsunfalls anerkannt wird?
00:08:02: Nun der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung geht teilweise deutlich über den anderen Sozialversicherungsträger hinaus.
00:08:11: Das im Einzelnen hier darzustellen würde unseren zeitlichen Rahmen sicher sprengen.
00:08:15: In Finns Fall kommt je nach Schwere der Verletzungen eine sogenannte verletzten Rente infrage, die unabhängig davon gezahlt wird ob er seinen Beruf weiter ausüben kann.
00:08:25: Aber auch Leistung der medizinischen Rehabilitation dürften bei ihm eine Rolle gespielt haben.
00:08:30: Konkret heißt das während in der gesetzlichen Krankenversicherung das Wirtschaftlichkeitsgebot als oberste Maxime verankert ist gilt es in der Gesetzlichen Unfallversicherung den Rehabilitationsauftrag mit allen geeigneten Mitteln zu erfüllen.
00:08:45: Das bedeutet unter anderem Behandlung durch spezialisierte Ärzte, keine lange Wartezeiten, Befreiung von Zuzahlungen und Übernahme aller notwendigen Fahrtkosten.
00:08:56: Zudem haben Versicherte in der Regel feste Ansprechpersonen die sich umfassend um alle Belange
00:09:01: kümmern.".
00:09:02: Bei dieser guten Fürsorge ist das Anliegen des Verunfallten natürlich einleuchtend aber wir haben noch zwei weitere Spuren die wir verfolgen wollen bevor wir die Entscheidung des Gerichts lüften.
00:09:13: Lass uns über Spur Nummer drei sprechen.
00:09:20: Finn konnte am Wochenende nicht nach Hause fliegen, der Heimflug war nicht vorgesehen.
00:09:25: Folglich musste er am Dienstreiseort bleiben.
00:09:28: Finn argumentierte deswegen wäre der Flug genehmigt worden, wäre er nicht in dieser Stadt gewesen und es hätte den Unfall nicht gegeben.
00:09:36: Daraus schlussfolge hat er dass sich um einen Arbeitsunfall gehandelt haben muss.
00:09:40: Aus Sicht des Betroffenen ist das vielleicht nachvollziehbar.
00:09:43: Ohne Dienstkreise kann offenteilende statt Ohne Aufenthalt in der Stadt, keine Stadtrunfahrt.
00:09:49: Ohne Stadrunffahrt kein Unfall!
00:09:52: Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung reicht diese reine Ursache Wirkungkette aber nicht aus.
00:09:57: Warum?
00:09:58: Nun
00:09:58: weil sonst jede Handlung am Dienstreiseort versichert sein müsste.
00:10:02: das bedeutet... 24/7 Versicherungsschutz - quasi ein rundum sorglos Paket.
00:10:08: Die gesetzliche Unfallversehrung schützt aber nur die versierter Tätigkeit und bestimmte Wege oder Handlungen, die mit ihr in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
00:10:17: Ausnahmen gelten dabei ausdrücklich für Ereignisse, denen man sie am Auswärtigen Ort nicht entziehen kann wie zum Beispiel kriegerische Auseinandersetzung oder auch Naturkatastrophen wie den verheerenden Tsunami an Weihnachten in Südostasien.
00:10:33: Verstehe ich das richtig?
00:10:34: Selbst wenn ich während der Dienstreise gerade einer Freizeitaktivität nachgehe, bin ich versichert falls sich vor Ort Opfer einer Naturkatastrophe werde.
00:10:42: Unter Umständen ja!
00:10:44: Wenn ich mich der Gefahr nicht entziehen kann weil ich mich aus beruflichen Gründen an diesem Ort aufhalte, bin in der Regel versichern aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an.
00:10:54: mache ich zum Beispiel am einem arbeitsfreien Sonntag einen Ausflug ins Gebirge und werde Opfer eines Sturzflut wie kürzlich in Nepal besteht kein Versicherungsschutz.
00:11:02: Okay, lass uns noch mal zurück zu Finn kommen.
00:11:05: Das bedeutet für Finn also dass die Stadtrundfahrt sein Privatvergnügen war?
00:11:09: Richtig!
00:11:10: Richtig der Dienstreiseort war zwar betrieblich vorgegeben aber der Kläger hatte sie am Sonntag freiwillig für eine private Freizeitaktivität entschieden.
00:11:19: das klingt einleuchtend.
00:11:20: es ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Botschaften für die Praxis.
00:11:24: Der Dienstreiseort allein ist nicht entscheidend auch wenn der Betroffene an diesem Ort sein muss weil er nicht in die Heimat fliegen konnte.
00:11:35: Kommen wir zu Spur Nummer vier.
00:11:37: Dafür stellte das Gericht eine hypothetische Frage, wäre der Kläger auch dann in den Bus gestiegen wenn er kein privates Interesse an der Stadtrundfahrt gehabt hätte?
00:11:47: Das ist ja schon fast philosophisch!
00:11:48: Wie wegt man so was ab?
00:11:50: Mehrere Fakten wurden hier betrachtet.
00:11:52: Erstens es war Sonntag.
00:11:54: die Beteiligten hatten frei.
00:11:56: Zweitens, die Aktivität war eine Stadtrundfahrt in einem offenen Sightseeing-Bus was üblicherweise dazu genutzt wird eine fremde Stadt kennenzulernen oder gemeinsam Freizeit zu verbringen.
00:12:07: Drittens es gab keinen konkreten betrieblichen Anlass für die Fahrt.
00:12:11: Die Abteilung des Kollegen mit dem Finn unterwegs war wurde von ihm nicht geprüft.
00:12:16: Viertens die Initiative für die fahrt ging nicht vom Finn aus sie kam aus dem Kreis der Kollegen.
00:12:22: Und fünftens, die erwarteten beruflichen Gespräche waren allgemein.
00:12:27: Es gab keine konkreten Informationen, die der Kläger im Bus einholen sollte.
00:12:31: Zu
00:12:31: Punkt fünf habe ich eine Frage.
00:12:33: Selbst wenn Gespräche über die Arbeit möglich oder sogar wahrscheinlich gewesen wären war die Fahrt insgesamt eine private Aktivität?
00:12:40: Genau!
00:12:40: Das ist ein wichtiger Unterschied.
00:12:42: Der Verunfallte hätte durchaus damit rechnen können dass man sich über die Arbeiten unterhält.
00:12:46: vielleicht hätte er Information, die sich zufällig ergaben später sogar für seine Prüfung genutzt.
00:12:52: Aber die mögliche, spätere Nutzung einer Information macht den Andersen der Fahrt nicht automatisch dienstlich.
00:12:58: Das ist fast wie bei einem Gespräch in der Mittagspause – man kann über ein Projekt sprechen und trotzdem ist das Mittagessen nicht automatische eine versicherte Tätigkeit.
00:13:07: Guter Vergleich bei einer privaten Freizeitaktivität, wer nebenbei über die Arbeit gesprochen wird, ist der berufliche Zusammenhang nicht automatischer gegeben.
00:13:16: Wichtig auch für unsere Arbeit bei der VBG kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an!
00:13:21: Wie sieht es denn beispielsweise mit einem gemeinsamen Abendessen oder auch dem Geschäftsessen aus?
00:13:27: Besonders wenn man auf einer Dienstreise ist und zum Beispiel einen Kunden besucht, dann geht man durchaus mal gemeinsam essen.
00:13:36: Ein gemeinsames Essen mit einem Kunden oder Geschäftspartner kann durchaus unter Versierungsschutz stehen.
00:13:42: Im Endeffekt geht es dabei um die Frage, ob der berufliche Charakter des Essens tatsächlich im Vordergrund stand und wie nachvollziehbar die vorgebrachten Fakten sind, die das untermauern sollen?
00:13:52: Damit schließt sich die vierte Spur.
00:13:54: Die objektiven Umstände unseres Falls sprachen auch hier für eine private Tätigkeit.
00:14:02: Schauen wir uns doch die Ergebnisse unserer vier Spuren einmal an.
00:14:05: Erstens die Stadtrundfahrt fand an einem Sonntag außerhalb der Arbeitszeit statt und wurde von einem Kollegen organisiert.
00:14:11: Es war also kein Betriebsausflug, sondern privat initiiert.
00:14:15: Zweitens Finn hatte keine Anweisung erhalten auf dieser Stadtruhnfahrt über betriebliche Themen zu sprechen und bestimmte Informationen zu erfragen.
00:14:23: Drittens Der nicht genehmigte frühere Heimflug und die daraus resultierende Ursache Wirkungkette sind nicht ausreichend als Begründung dafür dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
00:14:33: Und viertens, auch wenn bei der Stadtrundfahrt nicht über berufliche Themen gesprochen wurde ist der beruflichen Zusammenhang nicht automatisch gegeben.
00:14:40: Das deutet ja schon an dass es sich wahrscheinlich nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
00:14:45: Wie lautet denn am Ende die rechtliche Bewertung?
00:14:48: Nun das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Unfall kein Arbeitsunfalls war.
00:14:53: Zwar befand sich der Verunfall auf einer Dienstreise aber er verfolgt in diesem Moment vor allem private Interessen.
00:15:00: Deshalb bestand für den Unfall kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
00:15:04: Bedeutet das, dass touristische Busrundfahrten während einer Dienstreise grundsätzlich nicht unter Unfall- versicherungsschutz stehen?
00:15:11: Nein!
00:15:12: Die gleiche Aktivität kann je nach Zusammenhang unterschiedlich bewertet werden.
00:15:17: Eine Busfahrt kann Teil eines dienstlich organisierten Programms sein Sie kann aber auch eine private Stadtrundfahren sein.
00:15:24: Von außen mag beides eh nicht aussehen.
00:15:26: rechtlich kommt es auf den konkreten Zweck und die Umstände an.
00:15:30: Ich verstehe.
00:15:31: Deshalb ist es für die VBG und alle anderen Unfallversicherungsträger so wichtig, jeden Fall einzeln zu prüfen oder?
00:15:37: Ja deshalb gilt auch ein Unfall sollte möglichst schnell dem Arbeitgeber gemeldet werden.
00:15:43: dabei ist wichtig den Ablauf sachlich zu dokumentieren wann und wo der Unfall passiert Welche Aktivität fand statt, wer hat sie organisiert?
00:15:52: War sie Teil des dienstlichen Programms?
00:15:54: Gab es eine konkrete Aufgabe oder Anweisung?
00:15:57: diese Informationen helfen dabei den Fall korrekt zu prüfen.
00:16:01: Ob Versicherungsschutz besteht entscheidet sich nicht nach einem einzelnen Stichwort wie Dienstreise oder Freizeit.
00:16:07: Es kommt auf das Gesamtbild an.
00:16:09: Gibt es denn einen Unterschied, wie ein Unfall der sich im Ausland ereignet hat gemeldet wird und wie läuft das dann für die versicherten Personen bzw.
00:16:16: deren Arbeitgeber ab?
00:16:17: Denn es gibt ja vermutlich keinen D-Arzt zu dem man im Auslands gehen kann oder?
00:16:21: Richtig, Unfälle im Ausland sollten vom Arbeitgeber zeitnah bei der Berufsgenartschaft gemeldet werden.
00:16:26: Bei Unfällen mit Verletzungen die eine stationäre Behandlung erfordern ist eine sofortige telefonische Kontaktaufnahme entscheidend.
00:16:33: nur so können wir sicherstellen dass vor Ort die bestmögliche Behandlungen in die Wege geleitet werden kann.
00:16:39: Dabei unterstützt uns bei der VBG ein externer Dienstleister, die von mir eingangs erwähnte VBG Auslands Notfall-Hotline.
00:16:49: Sofern eine medizinische Integration vorliegt, sorgen wir für einen schnellstmöglichen kranken Rücktransport nach Deutschland.
00:16:56: Innerhalb der EU gibt es für uns auch die Möglichkeit den ausländischen Sozialversicherungsträger einzubinden damit die Betroffenen bei den Behandlungskosten im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen.
00:17:06: Das sind extrem wichtige Informationen.
00:17:08: Den Link zu der Seite auf der VBG Website packen wir noch mal in die Show Notes Damit ihr euch da informieren könnt falls ihr mal in diese Situation kommt ein Auslandsunfall melden zu müssen.
00:17:18: Vielen Dank, Thomas.
00:17:19: Zum Schluss die Frage – was sind die drei wichtigsten Dinge, die wir aus diesem Fall mitnehmen
00:17:24: können?
00:17:25: Erstens eine Dienstreise bedeutet nicht dass man rund um die Uhr unter Versicherungsschutz steht.
00:17:31: auch während einer Dienstreisen gibt es private Zeiten und Aktivitäten.
00:17:35: Entscheidend ist ob die konkrete Handlung noch wesentlich der versicherten Tätigkeit dient.
00:17:40: Und zweitens
00:17:41: Dass bei einer Freizeitaktivität über die Arbeit gesprochen wird macht sie nicht automatisch zu einer Arbeitsaufgabe.
00:17:47: Es braucht einen konkreten dienstlichen Zusammenhang.
00:17:51: Allgemeine Gespräche oder die Hoffnung auf nützliche Informationen reichen nicht ohne weiteres
00:17:56: aus.".
00:17:57: Das leuchtet ein!
00:17:58: Was ist das letzte Learning-Aus diesem Fall?
00:18:00: Bei der Bewertung zählt das Gesamtbild, dass sich aus vielen Details zusammensetzt.
00:18:05: Wer hat die Aktivität organisiert?
00:18:07: gab es eine Anweisung?
00:18:08: war die Teilnahme freiwillig?
00:18:09: welchem Zweck diente die Handlung?
00:18:12: erst was allen Umständen ergibt sich ob der Unfallversicherungsschutz greift.
00:18:16: Wichtig ist aber auch, das Urteil bedeutet nicht dass der Kläger falsch gehandelt hat.
00:18:21: Und es bedeutet auch nicht, dass die Berufsgenossenschaft gewonnen hat.
00:18:25: Lediglich, dass sich nach den gesetzlichen Kriterien hier nicht um einen Arbeitsunfall gehandelte.
00:18:30: Das Gericht hat die gesetzliche Kriterie auf diesem konkreten Fall angewendet.
00:18:34: Thomas vielen Dank, dass du diesen Fall mit uns rekonstruiert hast.
00:18:38: Sehr gerne!
00:18:38: Vielen Dank für die Einladung.
00:18:45: Wenn euch diese Folge gefallen hat, dann abonniert uns gerne um keine weiteren spannenden Fälle zu verpassen.
00:18:51: Oder besucht unser Online-Magazin Certo unter certo-portal.de
00:18:55: Dort gibt es noch mehr Geschichten rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
00:19:00: Wir freuen uns über Feedback und eure Bewertungen.
00:19:02: Ihr erreicht uns auf LinkedIn und Instagram.
00:19:04: Die Links findet ihr in den Show Notes.
00:19:06: Schreibt uns dort gerne eine Direktnachricht einen Kommentar oder schickt uns seine E-Mail an cm@vbg.de.
00:19:13: Bis zum nächsten Mal!
00:19:14: Tschüss!