#2 Die Raucherinsel
Shownotes
Ein Gabelstapler, eine Gitterbox und ein folgenschwerer Stoß: In dieser Folge beleuchten wir den Fall eines Monteurs, der in seiner Pause auf einer betrieblichen Raucherinsel verunglückt. Wir klären, warum die Berufsgenossenschaft den Fall zunächst als unversicherte private Handlung ablehnte und warum das Gericht am Ende doch für den Verletzten entschied.
Host Fenja Fieweger spricht mit dem VBG-Rechtsexperten Eckehard Froese über die juristischen Details dieses Urteils.
Mehr Infos zum Thema Pausen und Versicherungsschutz findet ihr hier: https://www.certo-portal.de/artikel/sicher-in-die-pause
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Transkript anzeigen
00:00:01:
00:00:05: Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge von Worklich, dem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:00:13: Hier beleuchten wir Grenzfälle des Versicherungsschutzes, erzählen euch die dazugehörigen erstaunlichen Geschichten und schauen uns an, was die Sozialgesetzbücher und die Rechtsprechung dazu sagen.
00:00:24: Ich bin Fenja Fieweger, euer Host.
00:00:26: Und ich freue mich darauf, heute wieder mit euch in einen spannenden Arbeitsunfall einzutauchen.
00:00:32: Wie auch
00:00:32: in unserer ersten Folge, habe ich mir Unterstützung mitgebracht.
00:00:35: Eckehart Froese, Leiter des Ressorts Versicherung, Leistungen, Regress und Statistik und Rechtsexperte bei uns in der VBG.
00:00:43: Herzlich willkommen, lieber Herr Froese.
00:00:45: Vielen Dank, Frau Fieweger.
00:00:46: Ich freue mich sehr, wieder hier zu
00:00:48: sein.
00:00:49: Auch diesmal möchte ich euch darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem heute vorgestellten Fall um eine Einzelfallentscheidung handelt.
00:00:56: Jeder Versicherungsfall wird durch den Unfallversicherungsträger individuell geprüft.
00:01:01: Jeder Fall hat seine Besonderheiten.
00:01:05: Autsch! Das tut schon weh beim Hinhören.
00:01:07: Genau dieses Geräusch ist der Startschuss für unsere heutige Geschichte.
00:01:11: Es ist Januar, 2021.
00:01:13: Wir starten gerade ins neue Jahr und wir alle erinnern uns zugut, die Covid-Pandemie bestimmt den Alltag.
00:01:19: Ein Monteur, nennen wir ihn Markus, nutzt eine Lehrlaufzeit bei der Arbeit, um seinem rauchenden Kollegen Gesellschaft zu leisten.
00:01:27: Diese Arbeitspause und alles, was gleich passiert, findet auf dem Firmengelände statt.
00:01:32: Genauer gesagt, auf der ausgewiesenen Raucherinsel, die vom Arbeitgeber auf dem Firmengelände eingerichtet wurde.
00:01:39: Das Ungewöhnliche daran: Markus selbst ist gar kein Raucher.
00:01:44: Er wollte einfach nur an die frische Luft.
00:01:47: Markus steht erst zwei bis drei Minuten bei seinem Kollegen, als er plötzlich einen harten Stoß von hinten spürt.
00:01:53: Und da ist der Unfall auch schon passiert.
00:01:55: Er wird von einer Gitterbox erfasst, die auf den Gabeln eines Gabelstaplers transportiert wird.
00:02:01: Er stürzt zu Boden und zieht sich schwere Verletzungen zu.
00:02:05: Einen doppelten Bruch im rechten Ellenbogenbereich.
00:02:07: Das war so kompliziert, dass sie direkt am nächsten Tag operieren mussten.
00:02:11: Und damit die beiden gebrochenen Knochen wieder sauber zusammenwachsen, haben die Ärzte auch noch Metall zum Stabilisieren eingebaut.
00:02:18: Als ob das noch nicht genug wäre, erlitt Markus zusätzlich eine Verletzung am Knie.
00:02:23: Ihn hat es also richtig erwischt.
00:02:25: Da der Unfall sich auf dem Betriebsgelände ereignete, ging Markus davon aus, dass dieser Unfall von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt wird.
00:02:33: Man bedenke aber: Markus befand sich ja nicht an seinem Arbeitsort, als der Unfall passierte, sondern in einem extra eingerichteten Pausenort.
00:02:42: Seine Berufsgenossenschaft lehnt den Unfall ab.
00:02:45: Herr Froese, das liegt vermutlich daran, dass sich Markus in einer Arbeitspause befindet, oder?
00:02:50: Ja, denn für die Annahme eines Arbeitsunfalls ist Voraussetzung, dass die zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeführte Verrichtung der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist.
00:03:03: Dies trifft auf alle Tätigkeiten zu, die auf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten gerichtet sind.
00:03:10: Im Gegensatz dazu ist die Erledigung persönlicher Bedürfnisse unversichert, wie zum Beispiel Essen und Trinken oder Rauchen oder die Verrichtungen auf der Toilette.
00:03:22: Dies sind die sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, die unversichert sind, selbst wenn sie sich in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers abspielen.
00:03:32: So ist zum Beispiel auch der Aufenthalt in der betriebs eigenen Kantine zum Essen grundsätzlich unversichert.
00:03:39: Hier hat Markus eine Erholungspause an der frischen Luft verbracht.
00:03:44: Dies ist unversichert, auch wenn sich dies auf der ausgewiesenen Raucherinsel auf dem Firmengelände abspielte.
00:03:51: Denn dies zielte nicht auf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten
00:03:55: ab.
00:03:55: Boah, das ist hart.
00:03:57: Denn Markus befand sich ja wirklich mitten im Arbeitsumfeld.
00:04:01: Aber seine Arbeitstätigkeit ging er eben nicht nach.
00:04:04: Da die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall abgelehnt hat, hat Markus sich dazu entschieden, gegen diese Entscheidung zu klagen.
00:04:10: Und für alle, die uns vielleicht zum ersten Mal hören, klären wir einmal, warum ist es für Markus so wichtig, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird?
00:04:19: Er hat doch auch eine Krankenkasse, die die Kosten für seine Behandlungen trägt.
00:04:22: Können Sie das einmal für uns einordnen, Herr Froese?
00:04:25: Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt alle Leistungen nach einem Versicherungsfall aus einer Hand und mit allen geeigneten Mitteln.
00:04:32: Die sind insbesondere die medizinische Versorgung, einschließlich der medizinischen Rehabilitation, alle nötigen Leistungen zur Wiedererlangung der beruflichen und sozialen Teilhabe sowie beim Verbleib von Unfallfolgen mit Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit, die Entschädigung durch eine Verletztenrente.
00:04:52: Dadurch entfällt für die Versicherung die Notwendigkeit, mit mehreren unterschiedlichen Kostenträgern zu tun zu haben.
00:05:00: Darüber hinaus sind wir Träger der gesetzlichen Unfallversicherung besonders stolz auf unser aktives Reha-Management, mit dem wir unseren Versicherten nach dem Unfall in dieser schwierigen Phase zur Seite stehen und den ganzen Prozess zur Rückkehr ins alte Leben aktiv steuern.
00:05:18: Aus diesen Gründen wäre es für Markus mit seinen schweren Verletzungen und der langwierigen Reha sicher vorteilhaft gewesen, wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt worden wäre.
00:05:28: Man kann schon sagen, wenn man schon einen Unfall erleiden muss, dann am ehesten einen Arbeitsunfall.
00:05:34: Im Fall von Markus geht es ja um eine Raucher- bzw.
00:05:38: Frischluftpause.
00:05:39: Diese sind eigentlich nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.
00:05:42: Die Klage von Markus war aber erfolgreich und sein Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt.
00:05:48: Warum entschied das Gericht in diesem Fall für den Versicherten?
00:05:51: Das liegt daran, dass das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung einen Ausnahmetatbestand annimmt, dem zufolge beschäftigte Ausnahmsweise auch bei eigenwirtschaftlichen Verrichtungen unter Versicherungsschutz stehen können,
00:06:06: wenn sie sich im Wesentlichen wegen der versicherten Beschäftigung im Bereich des Arbeitsplatzes aufhalten und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der sie durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt sind.
00:06:19: Dies nennt man besondere Betriebsgefahr.
00:06:22: Aha, dann kommt es also auf die Art der Gefahr an?
00:06:24: Es kommt für die Annahme des Ausnahmetatbestands, des Versicherungsschutzes aufgrund einer besonderen Betriebsgefahr auf Zweierlei an.
00:06:33: Zum einen muss die sich verwirklichende Gefahr der Sphäre der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sein.
00:06:42: Das sind zum Beispiel aus einer betrieblichen Anlage ausströmendes Gas, die Explosion einer Anlage oder der nach dem Wischen feuchte Boden in einem Sozialraum.
00:06:53: Das wäre im Fall von Markus dann die auf dem Betriebsgelände herumfahrenden Gabelstapler?
00:06:57: Genau, denn es ist der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung, die Beschäftigten gegen Gefahren des Betriebs zu versichern, denen sie wegen ihrer Beschäftigung dort ausgesetzt sind.
00:07:09: Den von auf dem Betriebsgelände herumfahrenden Gabelstaplern ausgehenden Gefahren ist man im Alltag im Allgemeinen ja nicht ausgesetzt.
00:07:20: Nicht zur Sphäre der versicherten Tätigkeit zählen hingegen allgemein wirkende Gefahren wie Erdbeben oder Überschwemmungen.
00:07:28: Wenn ich also im Büro sitze und durch ein Erdbeben verletzt werde, ist das kein Arbeitsunfall?
00:07:33: In der Regel nein, denn dem wären Sie, wenn Sie in derselben Stadt wohnen, in Ihrer Wohnung ja genauso ausgesetzt gewesen.
00:07:41: Das kann nur ausnahmsweise versichert sein, zum Beispiel, wenn Sie wegen Ihrer Arbeitstätigkeit in das entfernte Erdbebengebiet reisen mussten.
00:07:50: Ich glaube, das würde an dieser Stelle aber etwas zu weit führen und Sie müssten dies bei anderer Gelegenheit ausführlicher besprechen.
00:07:57: Machen wir.
00:07:58: Es gibt noch eine zweite Voraussetzung für den Ausnahmetatbestand der besonderen Betriebsgefahr.
00:08:04: Die Rechtsprechung setzt nämlich neben der Zurechenbarkeit der Gefahr zur betrieblichen Sphäre einen engen, insbesondere zeitlichen und örtlichen Zusammenhang des Unfalls mit der versicherten Tätigkeit voraus.
00:08:18: Denn bei der Abwägung mit der privaten Verrichtung muss die versicherte Tätigkeit als wesentliche Ursache des Unfalls zu bewerten sein.
00:08:27: Nach der Rechtsprechung reicht es für diesen engen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit aus, dass sich ein Versicherter während seiner arbeitsrechtlich zulässigen Pause an seinem Arbeitsplatz, im Pausenraum oder sonstigen dem Erholungszweck entsprechenden Orten auf dem Betriebsgelände aufhält.
00:08:47: Das kann auch eine im Freigelände des Betriebs aufgestellte Bank sein oder eben wie hier bei Markus, die auf dem Gelände aufgestellte Raucherinsel, wo Markus seine Pause zulässigerweise verbracht hat.
00:09:01: Aber: Wäre Markus von einem Gabel Stapler angefahren worden, als er sich mit einem Kollegen zum Abholen der von diesen besorgten Fußballkarten auf der Raucherinsel getroffen hätte, hätte er keinen Unfallversicherungsschutz gehabt.
00:09:16: Denn eine solche rein private Verrichtung geweist, anders als die Erholungspause, gar keinen Zusammenhang mehr mit der versicherten Tätigkeit auf.
00:09:25: Dann wäre Markus nämlich allein auf privaten Gründen auf die besondere Betriebsgefahr gestoßen
00:09:31: und in diesem Fall hätte die versicherte Tätigkeit nicht mehr als rechtlich wesentliche Ursache des Unfallereignisses bewertet werden können.
00:09:41: Das ist ja spannend.
00:09:42: Das heißt, auch bei diesem Fall gibt es sehr viele individuelle Dinge, die betrachtet werden müssen.
00:09:48: Wann
00:09:48: ein Versicherungsschutz gilt und wann er nicht
00:09:50: gilt.
00:09:50: Ja, das kommt immer darauf an, dass die versicherte Tätigkeit als rechtlich wesentliche Ursache des Unfallereignisses bewertet wird.
00:10:01: Vielen Dank, Herr Froese, für die Einordnung dieses Falls.
00:10:04: Ich habe wie immer noch eine letzte Frage an Sie.
00:10:06: Was sind die drei wichtigsten Dinge, die ich aus diesem Fall mitnehmen
00:10:09: kann?
00:10:11: Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind grundsätzlich unversichert, selbst wenn sie sich in den Räumlichkeiten oder auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers abspielen.
00:10:21: Ausnahmsweise besteht auch bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten mit einem engen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Versicherungsschutz, wenn sich Beschäftigte wegen der versicherten Beschäftigung im Bereich des Arbeitsplatzes aufhalten und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der sie durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt sind.
00:10:43: Und die VBG betreibt ein aktives Reha-Management, mit dem wir unseren Versicherten nach dem Unfall in dieser schwierigen Phase zur Seite stehen und den gesamten Prozess zu Rückkehr ins alte Leben aktiv steuern.
00:10:56: Vielen Dank, lieber Herr Froese, dass Sie heute wieder mit dabei waren und für diese spannenden Einblicke.
00:11:01: Vielen Dank, gerne.
00:11:02: Das war's für heute bei WORKlich?!, eurem CERTO-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:11:08: Wenn euch diese Folge gefallen hat, dann abonniert uns gerne, um keine weiteren spannenden Fälle zu verpassen.
00:11:13: Außerdem lohnt sich ein Besuch in unserem Online-Magazin CERTO.
00:11:17: Hier gibt es noch viel mehr Infos zum Thema Versicherungsschutz, aber auch Tipps rund um die Themen New Work, Work-Life Balance, Inklusion am Arbeitsplatz, gute Führung und vieles mehr.
00:11:26: Findet ihr alles unter www.certo-portal.de.
00:11:30: Den Link findet ihr auch in den Shownotes.
00:11:32: Wenn ihr uns Feedback geben möchtet, könnt ihr dies per E-Mail an cm@vbg.de.
00:11:37: tun.
00:11:38: Wenn euch unser Podcast gefällt, lasst uns gerne eine Bewertung da.
00:11:41: Bis zum nächsten Mal und bleibt sicher.
00:11:43: Tschüss!