#5 Sturz durch das Glasdach
Shownotes
Eine unverschlossene Tür, ein Flachdach und ein gefährlicher Sturz: In dieser Folge blicken wir auf den Fall eines Mitarbeiters, der während seiner Pause durch eine Plexiglaskuppel fünf Meter in die Tiefe stürzt. Wir klären, warum dieser Unfall zunächst nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde, was es mit dem Begriff „Betriebsbann“ auf sich hat und warum Arbeitgebende in der Pflicht bleiben, für sichere Verhältnisse zu sorgen – auch in den Pausenzeiten.
Host Fenja Fieweger spricht mit dem VBG-Rechtsexperten Eckehard Froese über die Hintergründe dieses kuriosen Falls.
Mehr Infos zum Thema Pausen findet ihr hier: https://www.certo-portal.de/artikel/sicher-in-die-pause
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Hinweis: Bei dem besprochenen Urteil handelt es sich um einen Einzelfall.
Transkript anzeigen
00:00:01: Wirklich, der Certo Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:00:05: Hallo und herzlich willkommen zur brandneuen Folge von WORKlich?!, dem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle!
00:00:12: Hier beleuchten wir Grenzfälle des Versicherungsschutzes, erzählen euch die dazugehörigen erstaunlichen Geschichten und schauen uns an was die Sozialgesetzbücher und die Rechtsprechung dazu sagen.
00:00:22: Ich bin Fenja Fieweger, euer Host! Und ich freue mich darauf, heute wieder zusammen mit euch einen interessanten Versicherungsfall unter die Lupe zu nehmen.
00:00:31: Zur juristischen Einordnung habe ich unseren Rechtsexperten Ecke hat Froese eingeladen – Leiter des Ressorts Versicherung, Leistungen Regress und Statistik bei uns in der VBG!
00:00:40: Herzlich willkommen bei WORKlich?!, lieber Herr Froese.
00:00:42: Hallo Frau Fieweger
00:00:44: Ich freue mich sehr dass Sie heute wieder dabei sind. Obwohl auch ein weinendes Auge mit dabei ist, denn sie sind heute zum letzten Mal unser Gast.
00:00:51: Ja Ich hab mich sehr gefreut, mit Ihnen zusammen diese Reihe beginnen zu können.
00:00:57: Bevor's losgeht möchte ich wie in jeder Folge darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem vorgestellten Fall um eine Einzelfallentscheidung handelt.
00:01:04: Jeder Versicherungsfall wird durch den Unfallversicherungsträger individuell geprüft.
00:01:08: Jeder Fall hat seine Besonderheiten.
00:01:12: Das klang richtig gefährlich! Und das war's für unseren heutigen Protagonisten,
00:01:17: nennen wir ihn Thomas, leider auch.
00:01:19: Thomas arbeitet als Betriebsdatenerfasser in einem Unternehmen.
00:01:23: Es ist der 11. Oktober 1995 gegen 12:20 Uhr Mittags.
00:01:27: Thomas macht eine Pause, verlässt sein Büro und betritt über eine unverschlossene Notausgangstür ein angrenzendes Flachdach.
00:01:35: Was genau er dort machen möchte, dazu kommen wir später – darin liegt nämlich die Krux!
00:01:40: Aber zurück zum Flachdag.
00:01:42: Das Flachdach ist mit Teerbahnen bedeckt und mit mehreren Plexiglas-Kuppeln versehen.
00:01:47: Obwohl es eigentlich kein Aufenthaltsort ist, wird vom Unternehmen geduldet, dass Mitarbeitende dort hingehen und zum Beispiel eine Zigarette rauchen.
00:01:55: An diesem Oktober-Tag jedoch passiert ein Unglück.
00:01:58: Thomas stürzt durch eine der Lichtkuppeln etwa fünf Meter tief in den darunter liegenden Werkstattbereich.
00:02:05: Er zieht sich schwere Verletzungen zu.
00:02:07: Für Thomas ist klar: Das war ein Unfall auf dem Firmengelände – also einen Arbeitsunfall.
00:02:13: Was sagen Sie dazu Herr Froese?
00:02:14: Für die Bejahung des Unfallversicherungsschutzes kommt es darauf an, zu welchem genauen Zweck er sich eigentlich auf dem Dach befand.
00:02:23: Für die gesetzliche Unfallversicherung ist nämlich die sogenannte Handlungstendenz zum Zeitpunkt des Unfalls entscheidend.
00:02:31: Die Kernfrage lautet immer:
00:02:33: Wollte er in diesem Moment etwas tun, das dem Unternehmen dient oder war er rein privat unterwegs?
00:02:39: Und genau da wird es wild.
00:02:42: Ich habe mir die Gerichtsakten genauer angesehen.
00:02:44: Thomas hat im Laufe des jahrelangen Verfahrens immer wieder widersprüchliche Angaben dazu gemacht, warum er eigentlich auf dem Dach
00:02:52: war.
00:02:53: Unmittelbar nach dem Unfall hieß es, er wollte in seiner Mittagspause in einer Nische auf dem Dach lesen und eine Zigarette rauchen.
00:03:01: Später meinte er, er wisse nur noch, dass er an der Notausgangstür zum Fluchtweg stand, um frische Luft einzuatmen.
00:03:08: Wieder später behauptete er, es sei gar keine reguläre Mittagspause gewesen sondern eine kurze, vom Chef gebilligte Extra-Pause.
00:03:17: Die habe er dringend gebraucht um frische Luft zu schnappen damit er überhaupt weiterarbeiten konnte.
00:03:22: Und ganz zum Schluss in der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht sagte er, in seinem Büro durfte nicht geraucht werden, deshalb sei er routinemäßig zwei bis drei mal am Tag für zehn Minuten aufs Dach gegangen.
00:03:34: Am Unfalltag habe er wegen der vielen sitzenden Bildschirmarbeit aber zusätzlich dringend Bewegung und frische Luft gebraucht.
00:03:40: Da hätte das offene Fenster am Schreibtisch einfach nicht gereicht.
00:03:44: Herr Froese mal rein hypothetisch angenommen, wir könnten uns einer dieser Versionen aussuchen.
00:03:48: Was davon wäre denn überhaupt versichert gewesen?
00:03:51: Und warum?
00:03:51: Der Maßstab dafür ist der innere Zusammenhang der unfallbringenden Tätigkeit mit der originärversicherten Tätigkeiten als Betriebsdatenerfasser.
00:04:02: Rauchen und Lesen dienen nicht dem Arbeitgeber.
00:04:06: Rauchen und Lesen sind sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, also reines Privatvergnügen.
00:04:13: Dabei besteht kein
00:04:14: Versicherungsschutz.
00:04:15: Das klingt für mich sehr logisch!
00:04:17: Lesen und Rauchen sind also raus.
00:04:19: Aber was ist mit dem Luftschnappen und dem Bedürfnis nach Bewegung nach stundenlanger Bildschirmarbeit, um die eigene Arbeitskraft zu erhalten?
00:04:26: Das klingt doch schon viel mehr nach betrieblichen Interessen oder?
00:04:29: Es klingt zumindest danach, ja – aber auch hier sind die Hürden der Rechtsprechung hoch.
00:04:35: Kurze Unterbrechungen in der Arbeit zur Erholung, um sich zu bewegen oder frische Luft zu schnappen, können zwar theoretisch versichert sein, aber nur dann, wenn sie betrieblich zwingend erforderlich sind.
00:04:48: Juristen sprechen da von einer unabweisbaren Notwendigkeit.
00:04:53: Das Gericht hat nicht feststellen können, dass das behauptete Luft schnappen, durch die von Thomas bis zu der Unterbrechung seiner betrieblichen Tätigkeit als Betriebsdatenerfasser ausgeführte Arbeit und zur Erhaltung beziehungsweise zur Wiederherstellung seiner Arbeitskraft notwendig gewesen
00:05:12: wäre.
00:05:14: Wann wäre das denn der Fall? Zum Beispiel wenn im Büro extreme Hitze herrscht, gesundheitsschädliche Dämpfe in der Luft liegen oder der Beschäftigte kurz vor einem körperlichen Kollaps steht.
00:05:25: Eine ganz normale Erschöpfung oder das Bedürfnis, sich nach der Bildschirmarbeit mal die Beine zu vertreten, reichen dafür nicht aus.
00:05:34: Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Luftschnappen zwingend zur Gesunderhaltung erforderlich wäre weil zum Beispiel anderenfalls ein gesundheitlicher Zusammenbruch drohen würde.
00:05:46: Das Gericht hat hier bei Thomas festgestellt: Das Bedürfnis nach Bewegung und normaler Frischluft ist eine persönliche Angelegenheit.
00:05:55: Daher war in keiner von Thomas Versionen ein ausreichender, innerer Zusammenhang zur Arbeit
00:06:01: gegeben.
00:06:03: Das heißt: Egal, welche Geschichte am Ende gestimmt hat – juristisch führte jede Einzelne davon in eine Sackgasse.
00:06:09: Deswegen hat die Berufsgenossenschaft nach dem Unfall auch entschieden, dass es sich bei dem Sturz von Thomas nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
00:06:17: Genau!
00:06:18: Die Berufsgenossenschaft hat argumentiert, dass Thomas bei einer sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeit verunglückt ist.
00:06:25: Er habe eine privat motivierte Arbeitspause eingelegt, um zu rauchen und frische Luft zu schnappen.
00:06:30: Und wie gesagt: Die Handlung des Rauchens oder das reine Luftschnappen aus privaten Motiven dient nicht dem Unternehmen, denn sie fallen auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses im privaten Lebensbereich regelmäßig an.
00:06:43: Hier muss ich aber noch mal einhaken.
00:06:45: Wenn ich zur Toilette gehe oder in die Kantine, um etwas zu essen, bin ich auf dem Weg dorthin doch auch versichert?
00:06:51: Ja!
00:06:52: Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied.
00:06:55: Der Weg zur Kantine dient der Nahrungsaufnahme und damit der Erhaltung der Arbeitskraft.
00:07:00: Deshalb ist dieser Weg meist versichert.
00:07:02: Für den Weg zur Raucherpause gilt das nicht – wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz nur zum Rauchen verlässt endet der Versicherungsschutz exakt in dem Moment indem die eigentliche Arbeitstätigkeit unterbrochen wird.
00:07:15: Der bloße Aufenthalt auf dem Betriebsgelände begründet noch keinen Unfallversicherungsschutz, es gibt in der gesetzlichen Unfallversicherung nämlich keinen generellen Betriebsbann, der jeden Ort des Unternehmens automatisch absichert, sodass auch im Falle der Einwirkung von Gefahren auf den Betriebsgelände eigenwirtschaftliche Tätigkeiten versichert
00:07:35: wären.
00:07:36: Trotzdem war das Flachdach als Fluchtweg mit der ungesicherten Lichtkuppel ja eine echte Gefahrenquelle und das Unternehmen hat den Aufenthalt dort geduldet.
00:07:45: Thomas wollte die Ablehnung durch die BG jedenfalls nicht so einfach hinnehmen, er zog vor Gericht. Und da gab es ein echtes Tauziehen.
00:07:53: Herr Froese können Sie juristisch einordnen
00:07:55: mit welcher Begründung die obersten Richter feststellten: Die BG hat den Versicherungsschutz zu Recht abgelehnt.
00:08:01: Gern! Das Landessozialgericht und später das Bundessozialgericht hielten fest, dass der sogenannte innere Zusammenhang zwischen seiner eigentlichen Arbeit und dem Aufenthalt auf dem Dach fehlte.
00:08:14: Auch eine besondere Betiebsgefahr, wie hier die ungesicherte Plexiglaskuppel, führt nur dann zum Versicherungsschutz wenn der Versicherte nicht wesentlich selbst durch eine private Verrichtung zur Bedrohung beigetragen hat.
00:08:28: Das war hier aber der Fall, weil sich Thomas, anders als unser Versicherter in der Podcast-Folge "Die Raucherinsel", aus dem räumlich zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes entfernt hatte.
00:08:41: Während sich die versicherte Person dort zulässigerweise auf einem vom Arbeitgeber für solche Pausen ausdrücklich gewidmeten Bereich aufhielt, befand sich Thomas auf dem Flachdach nicht in einem vom Arbeitgeber eingerichteten Aufenthaltsbereich.
00:08:57: Die Tatsache, dass der Arbeitgeber hier möglicherweise seine Pflichten in Punto-Arbeitssicherheit verletzt hat, könnte zwar zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber führen, macht den Sturz aber rechtlich nicht zu einem versicherten
00:09:12: Arbeitsunfall.
00:09:13: Ein harter Schlag für Thomas nach diesem jahrelangen Rechtsstreit.
00:09:17: Das heißt aber auch: Nur weil die Berufsgenossenschaft hier nicht zahlt, ist das Unternehmen nicht komplett aus dem Schneider. Und das zu Recht.
00:09:24: Ich meine ein ungesichertes Flachdach, dass als Pausenraum genutzt wird, klingt jetzt nicht nach einem Vorzeigebetrieb in Sachen Arbeitssicherheit.
00:09:32: Ganz wichtiger Punkt Frau Fieweger!
00:09:34: Dass hier kein Versicherungsschutz für den Unfall besteht, entbindet den Arbeitgeber keineswegs von seinen generellen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
00:09:42: Lichtkuppeln, die nicht Durchsturzsicher sind, müssen zwingend durch Überdeckungen, Unterspannungen oder Umwährungen gesichert werden.
00:09:51: Das hätten die Verantwortlichen also in ihrer Gefährdungsbeurteilung erkennen müssen?
00:09:55: Absolut!
00:09:57: Die Gefährdungsbeurteilung ist immer ein guter Ausgangspunkt, um vorhandene Gefährdungen und Belastungen zu erkennen, das davon ausgehende Risiko zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
00:10:09: Dies hätte aber schon beim Bau der Arbeitsstätte und spätestens bei der Errichtung des Fluchtwegs über das Flachdach berücksichtigt werden müssen.
00:10:17: Gerade bei einem Fluchtweg ist davon auszugehen, dass sich flüchtende Personen in einer Sondersituation befinden und weniger auf die örtlichen Gegebenheiten, als auf ein möglichst schnelles Flüchten
00:10:29: achten.
00:10:30: Wenn die Berufsgenossenschaft sagt: Das war privat, wir zahlen nicht,
00:10:34: wer zahlt denn dann die Behandlungskosten für so einen schweren Sturz?
00:10:37: Und was bedeutet dieses Risiko konkret für das Unternehmen?
00:10:40: Die medizinische Behandlung übernimmt in so einem Fall die gesetzliche Krankenversicherung des Verunfallten.
00:10:46: Aber, und das ist das große Arbeit für Arbeitgeber, wenn eine gravierende Verletzung der Arbeitsschutzpflichten vorliegt, könnte es unter Umständen teuer werden.
00:10:55: Bestimmte Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten da, die Bußgeld bewährt sind und hinten dran könnte der Unternehmer auch noch Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein.
00:11:08: Oh wow, das heißt dieses typische "Ich als Führungskraft drücke mal ein Auge zu wenn die da oben rauchen" kann am Ende nicht nur zu schweren Verletzungen führen sondern auch richtig teuer werden.
00:11:19: Wie macht man es denn in der Praxis besser?
00:11:22: So eine Gefährdungsbeurteilung ist ja nur so gut wie die Realität im Betrieb.
00:11:26: Ganz genau! Sie darf kein totes Stück Papier in der Schublade sein.
00:11:30: Arbeitssicherheit muss im Betrieb aktiv gelebt werden.
00:11:33: Das bedeutet für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte: Mit offenen Augen durchs Unternehmen gehen.
00:11:39: Weil die Theorie von der Praxis längst überholt worden sein könnte?
00:11:43: Exakt!
00:11:43: Und dann muss der Arbeitgeber konsequent handeln. Es gibt aus Sicht des Arbeitsschutzes dann nur noch die Möglichkeit die Lichtkuppeln mit den entsprechenden Sicherungsmaßnahmen nachzurüsten.
00:11:54: Dieser bauliche Mangel hätte aber eigentlich schon durch die vor Beginn der Nutzung durchzuführende Gefährdungsbeurteilung erkannt und beseitigt werden müssen.
00:12:02: "Ein bisschen Duldung" ist am Arbeitsplatz nicht empfehlenswert.
00:12:06: Klare Kante also, ein bisschen verboten funktioniert einfach nicht, wenn es um die Sicherheit geht.
00:12:12: Das ist ein spannender Perspektivwechsel.
00:12:14: Die BG zahlt zwar nicht für den privaten Unfall, aber als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber muss man trotzdem für sichere Verhältnisse sorgen und die Augen offen halten.
00:12:23: Danke Herr Froese.
00:12:24: Ich denke, es ist Zeit für unsere Abschlussfrage.
00:12:27: Was sind die drei wichtigsten Dinge, die ich aus diesem Fall mitnehmen kann?
00:12:31: Erstens: Es besteht kein Unfallversicherungsschutz bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit an einem Ort, der nicht für den Aufenthalt bestimmt ist.
00:12:40: Selbst wenn betriebliche Gefahren ursächlich mitwirken.
00:12:43: Zweitens: Rauchen und Lesen sind Privatsache – nicht nur die Handlung selbst, sondern auch schon der Weg dorthin
00:12:50: ist in der Regel nicht unfallversichert, da kein innerer Zusammenhang zur Arbeitstätigkeit besteht.
00:12:56: Drittens: Allein die Tatsache, dass sich ein Unfall auf dem Betriebsgelände ereignet, reicht für die Annahme eines Arbeitsunfalls nicht aus.
00:13:05: Vielen Dank Herr Froese!
00:13:06: Für diese klaren Worte und die wichtige Erinnerung an die Arbeitsschutzpflichten.
00:13:10: Es war mir eine große Freude, die ersten fünf Episoden unseres noch jungen Podcasts mit Ihnen gemeinsam zu gestalten.
00:13:15: Vielen dank Frau Fieweger.
00:13:18: Das wars für heute bei WORKlich?! eurem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:13:22: Und auch wenn Herr Froese heute zum letzten Mal dabei war – mit WORKlich?! geht es weiter.
00:13:27: Deshalb, wenn euch diese Folge gefallen hat, dann abonniert uns gerne um keine weiteren spannenden Fälle zu verpassen.
00:13:33: Oder besucht unser Online-Magazin Certo unter www.certo-portal.de für noch mehr hilfreiche Tipps und Themen rund um Arbeitssicherheit!
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00:13:47: Schreibt uns dort gerne eine Direktnachricht, einen Kommentar oder schickt uns ein Mail an cm@vbg.de.
00:13:53: Bis zum nächsten Mal und bleibt sicher!
00:13:56: Tschüss!