#8 Der Segway-Sturz
Shownotes
Zusammen mit VBG-Expertin Katharina Lechner, Fallmanagerin in der Rehabilitation am Standort München, klärt Host Fenja Fieweger, warum das Bayerische Landessozialgericht den Fall am Ende doch als Arbeitsunfall wertete. Außerdem erfahren wir, welche drei goldenen Regeln Arbeitgebende beachten müssen, damit die nächste Firmenveranstaltung nicht zum unversicherten Wagnis wird.
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Hinweis: Bei dem besprochenen Urteil handelt es sich um einen Einzelfall.
Transkript anzeigen
00:00:01:
00:00:05: Hallo und herzlich willkommen zu einer brandneuen Folge von WORKlich?!, dem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.
00:00:12: Hier blicken wir hinter die Kulissen!
00:00:14: Wir besprechen Fälle in denen der Versicherungsschutz auf der Kippe stand und erklären euch, wie Gerichte und Berufsgenossenschaften zu ihren Urteilen kommen.
00:00:22: Ich bin Fenja Fieweger – euer Host. Und ich freue mich sehr, dass ihr heute wieder Zeit gefunden habt, mit uns in die Akten zu schauen.
00:00:30: An meiner Seite begrüße ich Katharina Lechner, Fallmanagerin in der Rehabilitation am Standort München der VBG.
00:00:37: Schon in unserer vergangenen Podcastfolge haben wir zusammen einen Versicherungsfall besprochen.
00:00:41: Ich freue mich sehr dass du heute wieder mit dabei bist, Katharina.
00:00:44: Hallo Fenja!
00:00:45: Ich freu' mich auch auf unser heutiges Gespräch und natürlich auf den Fall, den wir uns gemeinsam anschauen.
00:00:50: Er zeigt auf, wo die Grenze zwischen versicherter Arbeit und unversichertem Privatvergnügen verläuft, wenn es um moderne Teambuilding-Maßnahmen geht.
00:00:58: Bevor wir in die Tiefe gehen: Wie gewohnt unser rechtlicher Hinweis:
00:01:01: Der Fall, den wir heute besprechen ist ein Einzelfall.
00:01:05: Das Urteil basiert auf einer sehr spezifischen Situation.
00:01:08: Die Unfallversicherungsträger und die Gerichte prüfen immer ganz individuell und deshalb lässt sich dieses Ergebnis nicht pauschal auf andere Unfälle übertragen.
00:01:16: Heute schauen wir uns also den Fall von – nennen wir sie Sabine an.
00:01:21: Sabine war zum Zeitpunkt des Unfalls als Service Request Managerin bei einem Unternehmen beschäftigt.
00:01:27: Ihre Firma gründete damals einen völlig neuen Bereich – das Business Development.
00:01:32: Um dieses neue Team, das aus ganz unterschiedlichen Beschäftigten bestand, zusammenzuschweißen, organisierte die Firma eine zweitägige Tagung in einem Hotel.
00:01:42: Hier ist es wichtig zu wissen, dass die Veranstaltung als offizielle Dienstveranstaltung konzipiert und vom Vorstand genehmigt wurde.
00:01:48: Die Veranstaltungen hatte also ein klar definiertes Ziel und zwar die künftige Aufstellung der Aufgaben und Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb des neuen Teams zu erarbeiten.
00:01:57: Genau.
00:01:58: Schauen wir also zurück auf diese Tagung am 4. April, 2017.
00:02:03: Am Vormittag erfahren die Beschäftigten das Motto ihres neuen Bereichs – "Business Development -
00:02:08: Einfach machen!"
00:02:10: Am Nachmittag wird es dann praktisch.
00:02:12: Auf der Agenda steht ein Impulsvortrag.
00:02:15: Hinter diesem Programmpunkt verbirgt sich aber kein trockener Vortrag im Seminarraum.
00:02:20: Es geht stattdessen nach draußen, dort stehen Segways für die Teilnehmenden bereit – also diese Fahrzeuge mit zwei Rädern, die man zum Beispiel von Stadtrundfahrten in Großstädten kennt.
00:02:30: Man steht dabei auf einer Art Plattform und steuert mit einem Lenker und indem man den Körper nach vorne oder hinten neigt.
00:02:37: Aufgebaut ist ein Parkour für eine Art Wettkampf.
00:02:39: Unter Zeitdruck sollen alle aus der Gruppe zeigen wie teamfähig und führungsstark sie sind!
00:02:45: Das Segway-Rennen startet, die Teilnehmenden machen sich auf den Weg durch den Parkour.
00:02:50: Doch dann schlägt das Wetter um!
00:02:52: Es beginnt zu regnen.
00:02:54: Sabine fragt ihren Bereichsleiter sogar ob sie den Parkur wegen des Wetters nicht besser abbrechen sollten aber der Leiter lehnt es ab.
00:03:01: Also fährt Sabine weiter.
00:03:03: Dann passiert es: Auf dem nassen Boden verliert sie die Kontrolle über ihren Segway und stürzt schwer auf die linke Schulter.
00:03:11: Die Diagnose im Krankenhaus eine Humeruskopffraktur.
00:03:15: Also ein Bruch des
00:03:16: Oberarmkopfes.
00:03:18: Sabine meldet das als Arbeitsunfall, denn für sie ist die Sache klar – der Unfall passierte im Rahmen einer dienstlichen Teambildingmaßnahme.
00:03:25: Also ist es einen Arbeitsunfall und die Berufsgenossenschaft zuständig.
00:03:29: Aber es kam anders!
00:03:31: Die BG erkannte ihren Fall zunächst nicht als Arbeitsunfall an und wollte die Behandlungskosten und beantragte Verletztenrente nicht übernehmen.
00:03:38: Mit welcher Begründung, Katharina?
00:03:39:
00:03:40: Die BG ging hier zunächst davon aus, dass die Fahrt mit dem Segway nicht der eigentlich versicherten Beschäftigung diente.
00:03:46: Also keine Tätigkeit, die eine Service-Requestmanagerin üblicherweise ausführt, die unter Versicherungsschutz stehen würde.
00:03:52: Das Segwayfahren war hier reine Freizeitaktivität zur Unterhaltung und Entspannung – und damit eine eigenwirtschaftliche und unversicherte Aktivität im Rahmen einer Dienstreise.
00:04:01: Der Segwayparcours wurde als organisatorisch abgrenzbares Vergnügen angesehen, das nur mittelbar dem Betriebsklima zugute kam, was für ein Arbeitsunfall nicht ausreicht.
00:04:10: Allein der Wunsch oder die Erwartungshaltung eines Arbeitgebers begründet noch keinen Versicherungsschutz, wenn die Tätigkeit an sich dem privaten Bereich zuzuordnen
00:04:17: ist.
00:04:18: Und das ist eine Argumentation mit der Sabine nicht einverstanden war – sie klagte vor dem Sozialgericht Nürnberg und schließlich vor dem bayerischen Landessozialgericht.
00:04:27: Die Richter dort haben ihren Fall sehr tiefgehend analysiert und dabei vor allem die Paragrafen des Siebten Sozialgesetzbuches des SGB VII unter die Lupe genommen.
00:04:36: Katharina, was sagt das Gesetz eigentlich dazu,
00:04:39: wann genau eine Verrichtung als versicherte Tätigkeit gilt?
00:04:42: Das ist eine gute Frage.
00:04:44: Arbeitsunfälle sind Unfälle
00:04:45: in Folge einer versicherten Tätigkeit, Kraftgesetzes sind Beschäftigte dann versichert.
00:04:50: Eine Versicherte tätigkeit liegt immer dann vor wenn eine Verichtung eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis heraus erfüllt oder zumindest den unmittelbaren Unternehmensinteresse liegt.
00:04:59: Entscheidend ist dabei die sogenannte Handlungstendenz: Wollten die Versicherten mit ihrem Tun dem Unternehmen dienen?
00:05:05: In unserem Fall wollte Sabine mit dem Fahren auf dem Segway ihrem Unternehmen dienen.
00:05:10: Zudem gibt es den Begriff der vermeintlichen Pflicht, wenn Beschäftigte aufgrund der Umstände annehmen dürfen, dass sie eine Pflicht trifft, kann Versicherungsrats bestehen auch wenn die Tätigkeit objektiv keine Pflicht ist.
00:05:21: Das Gericht hat sich also Sabines Fall angeschaut und hinterfragt.
00:05:24: Durfte Sie glauben, dass sie beim Segway Parkour mitmachen musste weil es zu ihrer Arbeit gehörte?
00:05:31: Katharina, warum kam das Gericht
00:05:32: denn zu dem Schluss, dass der Segway-Sturz doch ein Arbeitsunfall war?
00:05:36: Hier ging das Gericht davon aus, dass die Teilnahme am Parkour in einem sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit von Sabine stand.
00:05:43: Der Parkour war kein abgrenzbares Freizeitprogramm sondern integraler Bestandteil des fachlichen Tagungsprogramms.
00:05:49: Es gab auch keine zeitliche Zäsur.
00:05:51: Der Parkour fand zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr statt während das Abendessen erst für 19 Uhr geplant war.
00:05:57: Ganz wichtig ist hier auch das betriebliche Interesse.
00:06:00: Die Übung sollte zeigen, wie die Mitarbeitenden unter Stress zusammenarbeiten.
00:06:04: Ich habe eine Frage zu den Uhrzeiten.
00:06:05: Warum ist es so wichtig, dass es keine zeitliche Zäsur gab?
00:06:09: Also im Prinzip sagt man wenn es halt ein zusammenhängendes Programm ist, dann gehört es meistens noch mit dazu.
00:06:14: Und wenn jetzt aber zum Beispiel des Abendessen ist und danach hat die Firma Freizeitgestaltung geplant und jeder macht was er möchte, wenn z.B.
00:06:21: ein Teil in die Stadt geht und ein anderer Teil macht den Segway-Parkour, dann kann man sagen: Das ist eher privat weil ja jeder die Möglichkeit hat, sich selber zu entscheiden.
00:06:30: Also gab es für Sabine einen gewissen Gruppendruck beim Segway-Parkour mitzumachen und der spielte auch bei dem Urteil eine Rolle?
00:06:37: Genau!
00:06:38: Die Anwesenheit des Bereichsleiters während der gesamten Zeit unterstrichiert die Wichtigkeit der Maßnahme fürs Unternehmen.
00:06:44: Sabine befand sich in vermeintlicher Pflicht gegenüber ihrem Unternehmen – ihr wurde vorab von niemandem gesagt, dass die Teilnahme freiwillig ist.
00:06:51: Ebenso hatte sie ihren direkten Chef gefragt, ob der Parkour nicht lieber abgebrochen werden sollte.
00:06:56: Durch das Motto "Einfach machen!" und den Druck innerhalb der Gruppe durfte sie davon ausgehen, dass eine Nichteilnahme als mangelnde Teamfähigkeit ausgelegt worden wäre.
00:07:04: Sogar der Regen wurde ja im Urteil erwähnt.
00:07:06: Das Gericht sagte Sabine sei durch die Fortsetzung des Parcours im Regen einem erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen was an ihrem normalen Arbeitsplatz nicht der Fall gewesen wäre.
00:07:17: Katharina warum war es Sabine eigentlich so wichtig BG-Leistungen zu bekommen?
00:07:21: Sie ist doch krankenversichert!
00:07:23: Während die Krankenkasse mit allen notwendigen Mitteln leistet, ist unser gesetzlicher Auftrag die vollständige Wiederherstellung der Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln.
00:07:31: Dies beinhaltet spezialisierte medizinische Behandlungen, umfassende Rehabilitation, Verletztengeld und im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung auch Rentenleistung.
00:07:40: Die gesetzliche Unfallversicherung ist also ein enorm wichtiger Schutzschild für Beschäftigte. Was uns dieser Fall gezeigt hat:
00:07:47: Bei der Anerkennung als Arbeitsunfall können Details wie die genaue Uhrzeit oder die Worte des Chefs den Ausschlag geben.
00:07:54: Katharina, fassen wir zum Abschluss doch noch einmal zusammen worauf Unternehmen und Beschäftigte achten müssen!
00:08:01: Was sind die drei goldenen Regeln damit das Teambuilding nicht zum unversicherten Wagnis wird?
00:08:05: Welche Kriterien müssen erfüllt sein damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift?
00:08:10: Erstens ist wichtig: Die strukturelle Integration.
00:08:14: Die Veranstaltung sollte zeitlich und inhaltlich fest in das fachliche Programm eingebunden sein, damit sie nicht als privater Ausflug gewertet wird.
00:08:21: Zweitens die betriebliche Zielsetzung.
00:08:23: Es sollte klar dokumentiert sein, welchen geschäftlichen Zweck der Programmpunkt verfolgt.
00:08:27: Zum Beispiel die Integration neuer Mitarbeitende in einem Bereich.
00:08:30: Drittens – Die Klarheit über die Freiwilligkeit.
00:08:32: Wenn eine Übung riskant ist, sollte die Führungskraft explizit darauf hinweisen, dass die Teilnahme freiwillig sind.
00:08:38: Geschieht dies nicht greift im Ernstfall die vermeintliche Pflicht und kann für Unklarheiten in Bezug auf den Versicherungsschutz sorgen.
00:08:44: Vielen Dank Katharina.
00:08:46: Wir haben heute gelernt "Einfach machen" ist zwar ein schönes Motto, aber für den Versicherungsschutz braucht es klare Strukturen.
00:08:52: Wenn ihr mehr Tipps für euren nächsten Betriebsausflug oder eure nächste Firmenfeier sucht, schaut auf dem Certo-Portal unter www.certo-portal.de vorbei.
00:09:02: Wir verlinken euch weitere Infos in den Shownotes.
00:09:05: Habt Ihr selbst schon mal eine brenzlige Situation auf einer Tagung erlebt?
00:09:09: Dann teilt Eure Geschichte mit uns!
00:09:11: Ihr erreicht uns auf LinkedIn und Instagram.
00:09:13: Die Links findet Ihr an den ShowNotes.
00:09:15: Schreibt uns dort gerne eine Direktnachricht, einen Kommentar, oder schickt uns eine Mail an cm@vbg.de.
00:09:22: Wir freuen uns auf euer Feedback.
00:09:24: Bis zum nächsten Mal und bleibt sicher!
00:09:26: Tschüss.