#9 Sturz beim Gassigehen

Shownotes

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Hinweis: Bei dem besprochenen Urteil handelt es sich um einen Einzelfall.

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00:00:00: Maria – das ist nicht ihr richtiger Name – geht schon seit langer Zeit mit „Bruno“ Gassi

00:00:05: Mehrmals pro Woche holt sie ihn aus dem Tierheim.

00:00:08: dann sind die zwei in der Regel über eine Stunde unterwegs.

00:00:12: Maria kennt Bruno und Bruno kennt Maria.

00:00:15: Die beiden haben eine Routine, die von Verlässlichkeit geprägt ist und sicherlich auch von Verbundenheit.

00:00:21: Für Bruno ist diese Auszeit in der Natur ein Anker im lauten Tierheimalltag. Doch dann: ein Fehltritt.

00:00:28: Maria knickt auf einem Trampelpfad um und stürzt.

00:00:31: Und schnell wird klar, dass es mehr ist als ein verknackster Fuß.

00:00:35: Sie hat sich eine schmerzhafte Fraktur zugezogen, die operiert werden muss.

00:00:39: Was selbst Maria in diesem Moment noch nicht ahnt:

00:00:42: Dieser Sturz wird schon bald vor Gericht behandelt!

00:00:49: In den meisten Gerichtsprozessen ist ja das Ziel, die Frage "Was ist passiert?" zu beantworten. Aber das ist hier unstrittig.

00:00:56: Maria ist beim Gassigheen mit Bruno gestürzt.

00:00:59: Vielmehr wird hier eine andere Frage im Zentrum stehen.

00:01:02: Nämlich, in welcher Rolle war Maria mit Bruno unterwegs?

00:01:05: Als Mitglied eines Vereins, privat aus Tierliebe oder als Ehrenamtliche für das Tierheim?

00:01:16: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von WORKlich?! – dem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle!

00:01:23: Hier schauen wir hinter die Aktenzeichen.

00:01:25: Wir besprechen Fälle, in denen der Versicherungsschutz auf der Kippe stand und erklären euch wie Gerichte und Berufsgenossenschaften zu ihren Urteilen kommen.

00:01:34: Bevor wir in die Tiefe gehen – wie gewohnt unser rechtlicher Hinweis!

00:01:38: Der Fall den wir heute besprechen ist ein Einzelfall.

00:01:41: Das Urteil basiert auf einer sehr spezifischen Situation.

00:01:44: Die Unfallversicherungsträger und die Gerichte prüfen immer ganz individuell.

00:01:48: Deshalb lässt sich dieses Ergebnis nicht pauschal auf jeden anderen Unfall übertragen.

00:01:53: Ich bin Fenja Fieweger und heute an meiner Seite ist

00:01:56: Christian Klöckner.

00:01:58: Hauptsächlich bin ich in der Abteilung Rehabilitation, der Bezirksverwaltung Mainz tätig und dort für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen zuständig.

00:02:05: Darüber hinaus liegt mir aber auch das Thema Ehrenamt besonders am Herzen und ich bin froh, dass die VBG mich in der Funktion als Ehrenamtsmultiplikator eingesetzt hat.

00:02:13: Ehrenamtsmultiplikator?

00:02:15: Was ist denn das?

00:02:17: In Deutschland engagieren sich rund siebenzwanzig Millionen Menschen ehrenamtlich für unsere Gesellschaft.

00:02:22: Diese Einsatz verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch eine gezielteUnterstützung.

00:02:26: Meine Aufgabe als Ehrenamtmultiplikator ist es dabei, ehrenamtlich Tätige in allen Fragen rund um den Versicherungsschutz im Ehrenamt zu beraten.

00:02:33: Außerdem vertrete ich die VBG bei externen Veranstaltungen wie Beispiel an Ehrenamtstagen, Ehrenamtsmessen, Fachvorträgen in Vereinen oder Verbänden, um ehrenamtlich Tätige über dieses spannende Thema zu informieren und die VBB im Zusammenhang des Ehrenamts bekannter zu

00:02:46: machen.

00:02:46: Und eben weil du Experte fürs Ehrenamt bist, unterstützt Du uns heute beider Einordnung des Falls!

00:02:52: Schauen wir mal in die Akten.

00:02:53: Es ist ein Fall, der auf den ersten Blick fast unspektakulär wirkt.

00:02:57: Kein Hochregallager von dem etwas runterfällt oder auch keine Maschine, die außer Kontrolle gerät, sondern ein einfacher Hundespaziergang einer Ehrenamtlerin, die sich beim Gassigehen verletzt.

00:03:06: Im ersten Moment wirkte der Fall Maria und Bruno für mich auch eher simpel...

00:03:11: Aber spannend!

00:03:13: Lasst uns doch mal tiefer einsteigen.

00:03:14: Was wissen wir dann über die Hintergründe des Unfalls?

00:03:17: Maria engagierte sich schon lange ehrenamtlich als Gassigängerin fürs Tierheim.

00:03:21: Später wurde sie zusätzlich Mitglied des Vereins, der das Tierheim betrieb.

00:03:24: Heißt

00:03:25: es Gassigängerin oder Gassigeherin?

00:03:27: Das ist eine gute Frage.

00:03:28: die lässt sich so einfach auch gar nicht beantworten.

00:03:31: Ich denke, dass die beiden Begriffe tatsächlich verwendet werden können.

00:03:35: Wir bei der VBG nutzen oft auch den Begriff der Gassigänger.

00:03:40: Auch das Sozialgericht hat Gassigänge geschrieben aber ich glaube, dass diese beiden Begreife tatsächlich synonym verwendete werden dürfen.

00:03:48: Also gibt es eigentlich keinen Unterschied zwischen den Begriffen.

00:03:52: Aber noch mal zurück zum Thema, sind ehrenamtlich Tätige nicht gesetzlich unfallversichert?

00:03:57: Zumindest informieren wir die VBG auf unserer Website über den Versicherungsschutz im Ehrenamt.

00:04:02: Also ein klares "Ja der Versicherungschutz über die VBG greift", oder?

00:04:07: In der Praxis ist das leider gar nicht so einfach.

00:04:09: Grundsätzlich gilt, dass ehrenamtlich Tätige Kraftgesetzes versichert sein können.

00:04:13: Hierzu gehören beispielsweise Personen, die ehrenamtlichen Religionsgemeinschaften im Bildungswesen oder wie in unserem heutigen Fall in Verein tätig sind.

00:04:21: Die Prüfung des Versicherungsschutzes erfolgt dann immer im Einzelfall.

00:04:24: Darüber hinaus besteht für Personen, die ein Wahlamt ausüben oder in ein Amt berufen werden, die Möglichkeit eine freiwillige Ehrenamtsversicherung bei der VBG abzuschließen.

00:04:32: Aber kommen wir zurück zu dem Fall: Denn das ist der Punkt an dem die Ermittlung beginnt.

00:04:37: Was war dieser Spaziergang wirklich?

00:04:38: War er einfach ein Ausdruck von Tierliebe, damit Privatsache, und nicht versichert, oder war er Teil des Vereinslebens und nicht versichert weil es eine mitgliedschaftliche Pflicht war.

00:04:47: Oder war der Gassi Gang eine tatsächliche ehrenamtliche Tätigkeit, die im Ergebnis wie Arbeit für das Tierheim zu behandeln ist?

00:04:53: Es geht hier um die grundsätzliche Frage: Wann wird aus einem hilfreichen ehrenamtlichen Einsatz eine Tätigkeit, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht?

00:05:01: Und die Berufsgenossenschaft hat abgelehnt, weil sie das Gassigehen als typische ehrenamtliche Vereinstätigkeit ansah.

00:05:08: Nicht als eine versicherte Tätigkeit oder als Ausübung des Ehrenamts als Kassenprüferin – denn dieses Amt hatte Maria ja auch inne.

00:05:15: Irgendwie verwirrend!

00:05:17: Wieso ist eine ehrenamtliche Vereinsstätigkeit nicht versichert?

00:05:20: Die Beurteilung des Versicherungsschutz von Ehrenamtlich Tätigen in Vereinen ist durchaus komplex.

00:05:24: Ich versuche es dennoch mal an kurzen Beispielen zu verdeutlichen.

00:05:27: Übt ein Mitglied eines Vereins den Vereinszweck aus, so besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

00:05:32: Das heißt spielt ein Mitglieder eines Tennisvereins am Abend eine Runde Tennis.

00:05:35: So ist das die Ausübung des Vereinszwecks und steht damit auch nicht unter Versicherungsschutz.

00:05:40: Wird aber das Vereinsheim des Tennisvereins saniert und das gleiche Mitglied hilft an mehreren Wochenenden dabei, so könnte diese Tätigkeit unter Versicherungsschutz stehen.

00:05:48: Die Sanierung eines Vereinsheimes ist nicht der satzungsgemäße Vereinszweck und diese Tätigkeit geht auch über das hinaus, was man von den Vereinsmitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Regel erwarten kann.

00:05:58: Ein weiteres Beispiel bei einem Obst- und Gartenbauverein wird der Vereinszweck mit der Erhaltung und Förderung des Obst & Gartenbaus und der Schutz sowie Pflege in allen Bereichen beschrieben.

00:06:07: Ein Vereinsmitglied stürzt jetzt beim Schneiden von Ästen der Leiter.

00:06:11: Grundsätzlich kann man hier also auch von der Ausübung des Vereinszwecks ausgehen, was dann noch nicht unter Versicherungsschutz stehen könnte.

00:06:17: Es ist also immer wichtig für uns zu wissen wie die Vereinsrealität ausschaut – was man von den Mitgliedern erwarten kann und ob die unfallbringende Tätigkeit über das normale Maß, also über die allgemeine Übung hinausgeht!

00:06:27: Diese Prüfung ist dann immer sehr individuell und aufgrund der verschiedenen Vereine auch im Einzelfall zu betrachten.

00:06:32: Im Alltag wird der Begriff Ehrenamt ja ziemlich weit gefasst, kannst du uns das einmal einordnen?

00:06:37: Ja, am gängigen Sprachgebrauch vermischt sich sehr häufig der Begriff Ehrenamt und es werden darunter alle unentgeltlichen und freiwilligen Tätigkeiten von Mitgliedern zusammengefasst.

00:06:45: Aus rechtlicher Sicht ist das Ehrenamt aber eine von der Mitgliederversammlung gewählte Person bzw.

00:06:50: eine vom Vorstand berufende Person.

00:06:52: Diese Person wird in ein in der Satzung beschriebenes Amt gewählt.

00:06:55: mit der Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der VBG kann man das Amt beziehungsweise alle Ämter versichern.

00:07:00: Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann aber auch nur auf die Tätigkeit, die mit diesem Amt zusammenhängt.

00:07:05: Maria war im Verein als Kassenprüferin aktiv, sollte der Verein das Amt der Kassenprüferinnen mit einer freiwilligen Ehrenamtsversicherung abgesichert haben.

00:07:13: So ist auch klar, dass die unfallbringende Tätigkeit, nämlich das Gassi-Gehen, nicht dem Zusammenhang mit der Tätigkeiten als Kassenprüferin stand.

00:07:20: Hier wird also schnell klar: Den Fall muss man sich im Einzelnen genau anschauen und das hat das Gericht auch

00:07:24: getan.

00:07:25: Dann rekonstruieren wir das einmal mit Blick auf das Urteil!

00:07:31: Was hat das Gericht als erstes geprüft?

00:07:33: Zunächst hat das Gericht geprüft, ob das Gassigehen überhaupt objektiv dem Tierheim diente und für den Betrieb einen wirtschaftlichen Wert hatte.

00:07:40: Das hat es bejaht!

00:07:41: Denn ein Tierheim muss Hunde artgerecht halten – und dazu gehörte ausreichender Auslauf außerhalb des Zwingers.

00:07:47: Das Gassi-Gehen war deshalb keine bloße Gefälligkeit sondern erfüllte eine betriebliche Aufgabe des Tierheims.

00:07:53: Und war also Teil dessen was das Tierheim leisten muss?

00:07:56: Maria übernahm also einer Aufgabe die objektiv dem Tierheim diente.

00:08:01: Was war die nächste Frage, die das Gericht beschäftigte?

00:08:03: Danach hat sich das Gericht angeschaut, ob die Tätigkeit wirklich fremdnützig war oder ob Maria im wesentlichen eigenen Interessen verfolgt hat.

00:08:10: Natürlich hatte sie Freude an Tieren und eine enge Bindung zu ihrem Hund.

00:08:13: Das Gericht sagt aber ausdrücklich, dass allein reicht nicht aus um die Fremdnützigkeit entfallen zu lassen.

00:08:19: Viele Tätigkeiten machen Freude oder bringen persönliche Vorteile mit sich.

00:08:22: Entscheidend ist aber, dass die Handlung auf die Unterstützung des Tierheims gerichtet war.

00:08:26: Das gilt ja für viele Berufe.

00:08:28: Nur weil jemand eine Tätigkeit gerne ausübt heißt es ja nicht, dass es keine Arbeit ist.

00:08:33: Ein Journalist oder eine Journalistin schreibt vielleicht gerne, aber Schreiben ist trotzdem sein oder ihr Beruf.

00:08:39: Was hat sich das Gericht noch angeschaut?

00:08:41: Ein besonders wichtiger Punkt war die Vereinsmitgliedschaften, die daraus resultieren in Mitgliedschaftspflichten.

00:08:46: Denn genau darauf hatte die Berufsgenossenschaft ihre Ablehnung gestützt.

00:08:49: Das Gericht hat klargestellt – allein die Mitgliedschaft schließt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.

00:08:54: Entscheidend ist viel mehr ob die Tätigkeit zu den üblichen mitgliedschaftslichen Verpflichtungen gehört oder darüber hinausgeht.

00:09:00: Und was hat das Gerich dazu gesagt?

00:09:02: Das Gericht hat sich deshalb ganz genau angesehen:

00:09:04: Er gab sich das Gassigehen aus der Satzung, gab es Vereinsbeschlüsse dazu?

00:09:07: oder gehört es nach den Gepflogenheiten des Vereins zu den Aufgaben, die von Mitgliedern typischerweise erwartet werden können?

00:09:13: Und die Antwort war...

00:09:14: Die Antwort war nein!

00:09:16: Weder die Satzung noch die Vereinsübung verpflichteten Mitglieder zum Gassigehen.

00:09:20: Außerdem hatte Maria diese Aufgabe bereits drei Jahre übernommen bevor sie überhaupt Mitglied wurde und nur ein kleiner Teil der Mitglieder war als Gassigänger aktiv.

00:09:27: Der Verein hat circa vierhundert Mitglieder aber nur circa zwanzig Personen aus dem Verein sind als Gassigänger aktiv.

00:09:34: All das sprach dagegen, dass sie lediglich eine übliche Mitgliedschaftslicht erfüllte.

00:09:38: Das ist ein starker Punkt!

00:09:40: Gab es noch einen weiteren wichtigen Aspekt fürs Gericht?

00:09:43: Ja, das Gericht hat sich auch angesehen wie die Tätigkeit tatsächlich organisiert war.

00:09:47: Maria konnte nicht einfach kommen und gehen, wann sie wollte.

00:09:50: Es gab feste Zeitfenster, Abwesenheiten mussten mitgeteilt werden und die Hunde wurden von den Beschäftigten des Tierheims übergeben.

00:09:56: Das zeigt, dass sie in den organisatorischen Ablauf des Tierheims eingebunden war.

00:10:00: Ein wichtiges Merkmal einer beschäftigungsähnlichen Tätigkeit.

00:10:02: Das klingt tatsächlich immer weniger nach Freizeitbeschäftigung, die man frei planen kann.

00:10:07: Zu welchem Ergebnis kam denn das Gericht am Ende?

00:10:10: Das Sozialgericht hat entschieden: Der Unfall war ein Arbeitsunfall weil Maria zum Unfall Zeitpunkt wie eine Beschäftigten tätig war.

00:10:17: Ausschlaggebend war die Gesamtabwägung.

00:10:19: Ihre Tätigkeit diente dem Tierheim, hatte wirtschaftlichen Wert und beruhte nicht auf eine mitgliedschaftlichen Verpflichtung und waren den organisatorischen Ablauf des Tierheims

00:10:26: eingebunden.

00:10:27: Und das ist der Moment in dem ein scheinbar einfacher Spaziergang eben kein einfacher Spaziergang mehr ist?

00:10:33: Ganz genau!

00:10:34: Dann ist er rechtlich gesehen etwas anderes.

00:10:36: Das Gericht hat nicht gesagt, Ehrenamt sei automatisch versichert – und es hat auch nicht gesagt Vereinstätigkeit sei immer versichert.

00:10:42: Es hat diesen konkreten Einzelfall bewertet.

00:10:45: Hier hat es geurteilt: Das Gericht folgt der Auffassung der Berufsgenossenschaft nicht und hat der Klägerin Maria Recht gegeben.

00:10:50: Klar wird dabei auch:

00:10:52: Es geht darum die gesetzlichen Kriterien sauber anzuwenden.

00:10:55: Richtig

00:10:56: Christian,

00:10:57: zum Schluss die Frage: Was sind die drei wichtigsten Dinge, die wir aus diesem Fall mitnehmen können?

00:11:02: Erstens: Nicht jede Tätigkeit, die mal als Ehrenamt bezeichnet ist auch automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

00:11:08: Wichtig sind dabei die Fragen: Wem dient die Tätigkeit?

00:11:11: Oder gibt es feste Abläufe, Zeiten oder organisatorische Vorgaben.

00:11:15: Zweitens – Mitgliedschaft allein entscheidet nichts!

00:11:17: Wer Mitglied in einem Verein ist handelt nicht automatisch nur im eigenen Vereinsinteresse.

00:11:21: Wenn die Aufgabe über das übliche Vereinsleben hinausgeht kann trotzdem Versicherungsschutz im Einzelfall bestehen.

00:11:27: und drittens viele ehrenamtlich Tätige genießen bereits gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

00:11:32: Dazu zählt beispielsweise dass ehrenamtliche Engagement und Kirchen oder die ehrenamtliche Tätigkeiten Prüfungsausschüssen von zum Beispiel Handwerkskammern.

00:11:39: Sie müssen sich nicht individuell anmelden.

00:11:41: Doch nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten sind gesetzlich abgesichert, für diese Fälle bietet das Gesetz die Möglichkeit einer freiwilligen Ehrenamtsversicherung bei der gesetzlichen

00:11:49: Unfallversicherung.

00:12:06: Das war sehr erkenntnisreich, Christian.

00:12:08: Vielen Dank, dass du heute dabei warst.

00:12:10: Gerne!

00:12:11: Das wars für heute bei WORKlich?!, eurem Certo-Podcast über ungewöhnliche Arbeitsunfälle.

00:12:16: Wenn euch diese Folge gefallen hat dann abonniert uns gerne um keine weiteren spannenden Fälle zu verpassen oder besucht unser Online-Magazin Certo unter certo-portal.de.

00:12:26: Dort gibt es noch mehr Geschichten rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

00:12:31: Wir freuen uns über Feedback und eure Bewertungen.

00:12:33: Ihr erreicht uns auf LinkedIn und Instagram.

00:12:36: Die Links findet ihr in den Shownotes.

00:12:38: Schreibt uns dort gerne eine Direktnachricht, einen Kommentar oder schickt uns eine Mail an cm@vbg.de.

00:12:45: Tschüss!